Brandschutz und Erste Hilfe am Pädagogischen Tag des BTA

Der diesjährige Pädagogische Tag des Berufskollegs für Technik Ahaus am Dienstag, dem 17. Februar 2015, stand unter dem Motto „Gesunde Schule – Erste Hilfe Maßnahmen und Brandschutz“.

Dazu besichtigten die Kolleginnen und Kollegen des Berufskollegs für Technik Ahaus die Feuer- und Rettungswache in Ahaus. Die Lehrerinnen und Lehrer erfuhren bei ihrem Besuch viel über die Tätigkeiten der Feuerwehr. Nach einer kurzen Einführung und einigen Tipps über die Gefahr Feuer, startete ein zweistündiger Rundgang. Neben der Einsatzzentrale besichtigten die Lehrerinnen und Lehrer auch die Brandsimulationsanlage, die Schlauchwäscherei und die Fahrzeughalle.

Hauptbrandmeister Ewald Damer, der auch als Hausmeister am Schulstandort Ahaus tätig ist, hielt anschließend einen Vortrag über den richtigen Umgang mit Pulver-, Schaum- und Wasser-Feuerlöschern. Eine praktische Übung zum Umgang mit den verschiedenen Arten von Feuerlöschern gehörte für die Kolleginnen und Kollegen zu dieser Brandschutzübung. Hierbei stellten sie ihre gelernten Brandschutzfähigkeiten beim Löschen eines Brandcontainers unter Beweis. Außerdem wurde gezeigt, wie gefährlich brennendes Öl ist und dass es explodiert, wenn es mit Wasser gelöscht wird.

Im Video sieht man wie gefährlich eine Öl-Explosion ist, nachdem auf brennendes Öl 0,2 Liter Wasser geschüttet wurde.

Der zweite Teil der pädagogischen Konferenz bestand aus einem Vortrag von Rettungsassistent Jochem Böwing zu den Rechtsfolgen für Ersthelfer. Immer wieder zögern Menschen nach einem Unfall mit der Ersten Hilfe. Sie haben Angst, etwas falsch zu machen. Viele glauben, für Schäden haften zu müssen. Im Vortrag wurde verdeutlicht, dass das nicht so ist. Jochem Böwing stellte immer wieder heraus, dass Ersthelfer das Recht auf ihrer Seite haben. Er betonte ganz klar, dass unterlassene Hilfeleistung strafbar ist, also dann, wenn man nichts tut. Dagegen wird man für einen Schaden, der bei Erste-Hilfe-Maßnahmen passiert ist, nicht haftbar gemacht, beispielsweise wenn man in einem Notfall ein Kleidungsstück zerschneidet, um eine Wunde zu versorgen. So darf der Ersthelfer bei der Wiederbelebung das Risiko eingehen, eventuell eine Rippe zu brechen. Niemand muss befürchten, dass er für einen Fehler bei einer Erste-Hilfe-Maßnahme bestraft wird.

In einem weiteren Teil der pädagogischen Konferenz erhielten alle Kolleginnen und Kollegen einen Auffrischungskurz in erster Hilfe. Sie lernten wie im Notfall vorgegangen werden soll. An einer lebensgroßen Puppe frischten alle Lehrerinnen und Lehrer ihre praktischen Kenntnisse zur stabilen Seitenlage und zur Herz-Lungen-Wiederbelebung auf. Weiter wurden Maßnahmen bei Stromunfällen, Verbrennungen, bei Herzinfarkt und Schlaganfall besprochen. Viele Kolleginnen und Kollegen betonten am Ende, dass dieser Auffrischungskurs sehr sinnvoll war, da bei vielen der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon Jahre zurücklag und hoffen, dass der Ernstfall nie eintritt.

BrandcontainerBrandcontainer_gelöscht

 

 

 

 

 

 

 

Kollegin beim Löschen des Brandcontainers mit Hilfe eines Pulver-Feuerlöschers